Sie sind Selbstzahler, gesetzlich oder privat versichert?
Nachfolgend erklären wir Ihnen den Ablauf der Verhaltenstherapeutischen Behandlung.

 

  • Gesetzlich Versicherte
    Nach der telefonischen Kontaktaufnahme während unserer Telefonsprechzeiten vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Bitte bringen Sie die Versicherungskarte Ihrer Krankenkasse mit. Zunächst finden eine bis drei Psychotherapeutische Sprechstunden statt. Hier klären wir Ihr Anliegen und stellen fest, ob es behandlungsbedürftig ist.

    Falls eine Psychotherapie indiziert ist, folgen in der Regel zwei bis vier Probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen findet eine genaue Erfassung und Diagnostik Ihres Problems statt. Hierfür verwenden wir z.B. Fragebögen. Die Kosten für diese Sitzungen trägt Ihre Krankenkasse sicher. Nach der Probatorik stellen wir eine Diagnose und beantragen bei der Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie. Eine Kostenübernahme erfolgt entweder für eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen).

    In begründeten Einzelfällen kann die Psychotherapie über diese Sitzungen hinaus verlängert werden. In einigen Fällen, in denen eine schnelle Behandlung erforderlich ist, kann eine sogenannte Akutbehandlung stattfinden. Diese erfolgt direkt nach den Psychotherapeutischen Sprechstunden. Es ist keine Antragstellung, sondern lediglich die Meldung bei der Krankenkasse notwendig. Die Akutbehandlung beinhaltet höchstens 12 Therapiesitzungen.

    Bei Kindern und Jugendlichen werden zusätzlich weitere Sitzungen für die Eltern von der Krankenkasse bezahlt – die sogenannten Bezugspersonenstunden.

  • Privat Versicherte
    Nach der telefonischen Kontaktaufnahme in unseren Telefonsprechzeiten vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Privaten Krankenversicherungen in der Regel getragen. Jedoch unterscheidet sich das Vorgehen und die Anzahl der Sitzungen, die bezahlt werden, von Versicherung zu Versicherungen und je nach Tarif. Auch die Formalitäten sind unterschiedlich. Am besten informieren Sie sich schon vor dem Erstgespräch über den Ablauf und die Formalien bei Ihrer Krankenversicherung. Auch können Sie bereits vor dem Erstgespräch um Zusendung der erforderlichen Formulare bitten und diese zum Gespräch mitbringen. Wir sind Ihnen bei den Formalien natürlich gerne behilflich.

    Falls Sie beihilfeberechtigt sind, werden zunächst sicher fünf probatorische Sitzungen zur Abklärung Ihres Anliegens und zur Diagnostik von der Beihilfe übernommen. Falls eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist, wird danach ein Antrag auf Kostenbeteiligung bei der Beihilfe gestellt. Beihilfefähig ist entweder eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen). In begründeten Einzelfällen sind darüber hinaus weitere Sitzungen beihilfefähig. Die erforderlichen Unterlagen können Sie von der zuständigen Beihilfestelle schon vor dem Erstgespräch anfordern und zu diesem dann mitbringen. Wir sind Ihnen auch hier gerne behilflich.

  • Selbstzahler
    Falls Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen möchten oder ein Anliegen haben, das nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen als Psychotherapieleistung definiert ist (z.B. Coaching), ergibt sich die Höhe des Honorars aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bitte kontaktieren Sie uns in der Telefonischen Sprechstunde. Wir klären dann alles Weitere und vereinbaren einen ersten Termin.

Sie insteressieren sich für eine Systemische Therapie? Bitte informieren Sie sich hier über Ablauf und Kosten.

 

 

 

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