Seit dem 1. April 2018 ist es für alle gesetzlich versicherten Patienten Pflicht, vor der Einleitung einer Psychotherapie in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde gewesen zu sein. Einzige Ausnahme: In den zwölf Monaten zuvor hat ein stationär psychiatrischer oder psychotherapeutischer Aufenthalt stattgefunden. 

Die Psychotherapeutische Sprechstunde findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Bitte melden Sie sich hierfür während unserer Telefonsprechzeiten.

Ziel:

Eine frühzeitige diagnostische Abklärung sicherzustellen und den Zugang zur Psychotherapie zu erleichtern.

Ablauf:

Während der Psychotherapeutischen Sprechstunde beschäftigen wir uns genau mit Ihrem Anliegen, um einschätzen zu können, ob der Verdacht auf eine psychische Störung vorliegt und Sie eine Psychotherapie benötigen. Ggf. empfehlen wir auch andere Unterstützungs- und Beratungsangebote (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle). Unsere Einschätzung halten wir auf einem Formular fest, welches wir Ihnen am Ende aushändigen. 

Nicht immer ist es möglich, eine nötige Psychotherapie in unserer Praxis zu beginnen, da wir nur eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen haben. Sie können mit dem Formular über den Besuch einer Psychotherapeutischen Sprechstunde auch eine Therapie bei einem anderen Therapeuten beginnen.

 

 

 

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