Kinder- und Jugendpsychotherapie – Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien

Im Entwicklungsverlauf können unterschiedliche Schwierigkeiten auftreten, die ganz normal sind oder nur vorübergehend stören. Manchmal sind Probleme jedoch so ausgeprägt, dass sie den Alltag der Kinder, Jugendlichen, Eltern oder der gesamten Familie deutlich beeinträchtigen. Dann kann eine psychotherapeutische Abklärung helfen, einzuschätzen, ob eine behandlungsbedürftige Störung vorliegt und welche Unterstützung sinnvoll ist.

In unserer Praxisgemeinschaft für Psychotherapie bieten wir Kinder- und Jugendpsychotherapie an – für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie für ihre Familien.

  • Wann kann eine Kinder- und Jugendpsychotherapie sinnvoll sein?

    Mögliche Gründe für eine Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen können sein:

    • Ängste, Zwänge, Depression oder deutliche Stimmungsschwankungen
    • Traumafolgestörungen oder Belastungsreaktionen nach einschneidenden Ereignissen
    • Schlafstörungen, Einnässen oder Einkoten
    • frühkindliche Regulationsstörungen (z.B. ausgeprägte Probleme mit Schlafen, Essen oder Schreien)

    Psychotherapie kann außerdem helfen bei:

    • Problemen in der Schule oder mit Gleichaltrigen
    • Schwierigkeiten beim Essen (z.B. starke Essverweigerung oder Essanfälle)
    • Problemen, sich an Regeln zu halten, impulsivem oder aggressivem Verhalten
    • körperlichen Beschwerden ohne ausreichende organische Erklärung (z.B. Bauchschmerzen, Kopfschmerzen)
    • Tic-Störungen

    Sie kann Kinder, Jugendliche und Familien auch im Umgang mit somatischen Erkrankungen wie z.B. Neurodermitis, Asthma oder Epilepsie unterstützen.

    Bei Suizidalität oder selbstverletzendem Verhalten ist eine Psychotherapie ebenfalls sinnvoll. Bei akuter Selbstgefährdung ist es jedoch wichtig, sofort ärztliche bzw. stationäre Hilfe in Anspruch zu nehmen (siehe Notfallangebote).

  • Wie können Eltern und Jugendliche Kontakt aufnehmen?

    In der Regel nehmen zunächst die Eltern Kontakt mit unserer Praxis auf. Sie sind wichtige Bezugspersonen und werden – nach Absprache mit der Therapeutin/dem Therapeuten – regelmäßig in die Behandlung einbezogen. Dies kann in gemeinsamen Terminen mit dem Kind oder Jugendlichen oder in separaten Elterngesprächen erfolgen.

    Wichtig zu wissen:
    Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch selbst – mit oder ohne Einverständnis der Eltern/Sorgeberechtigten – an eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten wenden. Du kannst uns während der telefonischen Sprechzeiten direkt anrufen.

    Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht, auch gegenüber deinen Eltern. Im Rahmen der Therapie wird gemeinsam besprochen, welche Informationen sinnvollerweise geteilt werden und wie ein guter Austausch aussehen kann.

  • Ablauf: von der Sprechstunde zur möglichen Behandlung

    Am Anfang steht in der Regel ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde.

    In dieser Sprechstunde klären wir – je nach Alter und Situation mit den Eltern, dem Kind, dem Jugendlichen oder allen gemeinsam:

    • welche Schwierigkeiten aktuell bestehen
    • wie stark der Alltag dadurch beeinträchtigt ist
    • ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll oder nötig erscheint
    • ob andere Unterstützungsangebote (z.B. Beratung, Förderung, medizinische Abklärung) passend sind

    Wenn sich zeigt, dass eine Therapie hilfreich ist, besprechen wir den weiteren Ablauf und die möglichen Schritte. Dazu gehören u.a.:

    • die weitere diagnostische Klärung
    • die Vereinbarung gemeinsamer Therapieziele
    • die Entscheidung, welche therapeutischen Verfahren zum Kind oder Jugendlichen passen
    • die Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Eltern und ggf. anderen Bezugssystemen (z.B. Schule)

    Wir bieten in unserer Praxis auch Entwicklungs- und Leistungsdiagnostik an, um die Situation von Kindern und Jugendlichen noch besser verstehen und gezielt unterstützen zu können.

 

 

 

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